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Krott GmbH
Bautrocknung
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1. Allgemeines:
I)
a/ Grundlagen für die fachgerechte Ausführung unserer Arbeiten – soweit Werksvertäge zugrunde liegen – sind die VOB, sowie die jeweils gültigen DIN-Bestimmungen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Regelung der VOB zur Verfügung. (gilt nur für Vollkaufleute)

b/ Energiebedarf und die erforderlichen Elektroanschlüsse sind bauseits am Objekt in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und sind in unseren Preisen nicht enthalten.

c/ Stillstandszeiten, die durch uns nicht zu vertreten sind, werden auf Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt.

d/ Für die Berechnung der Mietdauer zählt jeder angebrochene Tag, d.h. auch der Anlieferungs- und Abholtag (Anlehnung an die Baugeräteliste der Deutschen Bauwirtschaft).

e/ Während der Mietdauer (Anlieferung bis Abholung der Geräte) übernimmt der Mieter die Gefahr der Geräte und Zubehör für mechaniche Beschädigungen, Diebstahl und Verlust.

f/ Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der Mieter die täglichen Kontrolle der Geräte sowie bei Trocknungsgeräten das Entleeren der Wasserauffangbehälter.

g/ Leckortung – Innen und Außen, bedingt durch hochempfindliche Meßsensorik und evtl. anderer technische Einflüsse können wir keine Garantie für vogenommene Angaben eventuelle Fehlaufgrabung – Fehlöffnungen übernehmen.

II)
Informationspflichten des Kunden: Der Kunde hat uns über alle Kanalleitungen, Drainageleitungen und sonstige Hausanschlussleitungen vollständig und insbesondere genau zu informieren und uns die jeweilige Lage dieser Leitungen mitzuteilen. Für Schäden, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Mitteilung entstehen, haften wir grundsätzlich nicht. Der Kunde stellt uns für diesen Fall auch hinsichtlich aller Haftpflichtansprüche Dritter gegen uns voll frei. Etwaige Mehrkosten, die uns durch eine fehlerhafte oder unterlassene Mitteilung entstehen, werden dem Kunden berechnet.

2. Preise:
Die vorgenannten Einheitspreise sind Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Unabhängig von einer Mahnung kommt der Kunde bereits 30 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, auch wenn wir in der Rechnung nicht nochmals gesondert hierauf hinweisen. Eine vorherige Inverzugsetzung durch Mahnung soll hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir sind berechtigt, für jede einzelne Mahnung pauschal für unseren Aufwand hierfür dem Kunden 6,00 E je Einzelfall in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es jedoch vorbehalten, einen niedrigeren Kostenaufwand unsererseits darzulegen und zu beweisen. Ab Verzugsantritt sind wir berechtigt für unsere Forderungen 12% Verzugszinsen zu berechnen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen jeglicher Art ist dem Kunden nur gestattet, sofern diese anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Dies soll auch für Zurückbehaltungsrechte gelten. In allen anderen Fällen sind die soeben erwähnten Gegenrechte des Kunden ausgeschlossen. Rückfragen zur Rechnung oder Beanstandungen derselben sind innerhalb von 8 Kalendertagen schriftlich uns gegenüber vorzubringen. Andernfalls betrachten wir die Rechnung als anerkannt. Auch wenn sich die Rechnungsprüfung verzögern sollte, so ist in jedem Falle das unbestrittene Guthaben sofort als Abschlagszahlung zu bezahlen.

4. Gewährleistung, Haftung,
    Mängelrügen:

a) Rügefristen: Mängel von gelieferten Waren oder an unseren Leistungen, sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware oder Leistungserbringung, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware oder unsere Leistung unsachgemäß behandelt oder verarbeitet bzw. gravierend beschädigt, so erlöschen alle Mängelansprüche.

b) Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist dann jedoch auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden und auf den Zeitwert einer Sache begrenzt. Ersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Mietzins oder den Werklohn des betreffenden Teils unserer Leistung begrenzt, allerhöchstens jedoch auf die Höhe des gesamten bisher aus dem konkret zugrunde liegenden Auftrag entstandenen Werklohns, maximal jedoch auf 50.000,00 E. Dies gilt jedoch nicht bei etwaigen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Auf die besondere für Wertsachen in d) geltende Regelung wird hingewiesen. Für Schäden, welche aus einer Informationspflichtverletzung des Kunden heraus resultieren oder damit zusammenhängen, wird auf obige Ziffer 2. verwiesen. Eine Haftung unsererseits scheidet danach vollständig aus.

c) Abweichend von der gesetzlichen Regelung sind wir für insgesamt 2 Jahre ab Abnahme unserer Werkleistung, die regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Beendigung unserer Arbeiten zusammenfällt, gewährleistungsverpflichtet. Eine besondere Form der Abnahme soll nicht vorgeschrieben sein. Alle anderen Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Anspruchentstehung.

d) Wertsachen: Der Kunde ist verpflichtet, Möbelstücke, welche schadensbedingt bei uns einzulagern sind, frei von Wertsachen an uns zu übergeben. Er ist auch ansonsten dazu verpflichtet, diese in einem Schliessfach bei einer Bank oder anderweitig bei Dritten sicher verwahren zu lassen. Wertsachen sind beispielsweise:

Trocknung Bargeld, Kunden-, Scheck-
   und Kreditkarten
Trocknung Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
Trocknung Schmuckstücke, Edelsteine, Perlen,
   Briefmarken, Telefonkarten, Münzen,
   Medaillen
Trocknung alle Sachen aus Gold, Silber oder Platin
Trocknung Pelze, handgeknüpfte Teppiche
   und Gobelins
Trocknung Kunstgegenstände (z.B.: Gemälde,
   Collagen, Zeichnungen, Graphiken
   und Plastiken)
Trocknung Sachen, die über 100 Jahre alt sind
   (Antiquitäten), jedoch nur, soweit es
   sich nicht um Gebrauchs-Möbelstücke
   handelt.

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschliessend. In Zweifelfällen ist der Kunde verpflichtet, mit uns unverzüglich Rücksprache zu nehmen. Tut er dies nicht, so gelten auch diese Gegenstände als Wertsachen. Für alle oben erwähnten Wertsachen übernehmen wir generell keine Haftung.

e) Erfüllungsverweigerung: Wenn der Kunde nach Abschluss des Vertrages dessen Erfüllung verweigert, sind wir berechtigt, 30% des Auftragswertes oder des nach dem Auftrag voraussichtlich entstehenden Werklohns als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Zusätzlich hierzu sind wir berechtigt, für alle unsere bis dahin erbrachten Leistungen in voller Höhe Abrechnung zu erteilen. Weitergehende gesetzliche Rechte unsererseits sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

f) Abweichende Bedingungen des Kunden: Abweichende Bedingungen des Kunden, gleichgültig ob in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten oder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder kaufmännisches Bestätigungsschreiben übersandt, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

g) Abtretungsverbot: Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund heraus, an einen Dritten abzutreten.

5. Gerichtsstand:
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentl.- rechtl. Sondervermögens ist, ist Aschaffenburg ausschließlicher Gerrichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Erfüllungsort für Lieferungen, Werkleistungen und Zahlungen ist einheitlich Aschaffenburg. Es gilt deutsches Recht.

6. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ausdrücklich nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirschaftlichen Zwecken soweit wie möglich gerecht wird.



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